Dieser Beitrag untersucht die gängige Praxis der Altersverifikation und bewertet verschiedene Verfahren hinsichtlich ihrer Eignung. In der EU, Grossbritannien und Irland wurden in den letzten Jahren strenge Gesetze zum Schutz von Kindern im digitalen Raum verabschiedet. Als ECPAT Schweiz und Mitglied der WeProtect Global Alliance schliesst sich Kinderschutz Schweiz dieser Forderung nach einer besseren grenzüberschreitenden Regulierung an. Der Bundesrat soll die Plattformen in die Pflicht nehmen, damit diese die Kinder im digitalen Raum besser schützen. Zur Einhaltung dieser Pflichten hatte dieKommission Mitte 2024 Sondierungen zur Erstellung von DSA-Leitlinien zum Schutz von Minderjährigen durchgeführt (siehe die Meldung im DSA News Hub vom 31. Juli 2024). Die Kommission wird die hierbei gewonnenen Beiträge der verschiedenen Interessengruppen zur Erstellung der Leitlinien verwenden und eine gesonderte Konsultation zum Entwurf der Leitlinien durchführen.
Im Bereich der dinglichen Ansprüche wird der Schutz des Minderjährigen über eine direkte Anwendung der §§ 106 ff. BGB geregelt, denn diese stehen im BGB AT, welcher auch für das Sachenrecht gilt. Eine dingliche Einigung kann insofern unwirksam sein, wenn sie für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist und weder Einwilligung noch Genehmigung der Eltern vorliegen. Im Rahmen der vertraglichen Ansprüche ist der Schutz des Minderjährigen durch die §§ 106 ff. BGB gewährleistet, da die Willenserklärung des Minderjährigen nur wirksam wird, wenn sie lediglich rechtlich vorteilhaft ist oder die Eltern vorher eingewilligt oder das Rechtsgeschäft nachträglich genehmigt haben.
Mit Ausnahme von Kleinst- und Kleinunternehmen werden die Jugendschutzleitlinien für alle Online-Plattformen gelten, die für Minderjährige zugänglich sind. Dazu gehören auch Plattformen, die nicht für Minderjährige bestimmt sind, aber dennoch minderjährige Nutzer haben, z. Die Kommission fordert alle Interessengruppen auf, sich an der Aufforderung zur Einreichung von Beiträgen zu beteiligen, insbesondere durch die Bereitstellung von wissenschaftlichen Berichten und unterstützenden Forschungsarbeiten.
Allerdings soll die Lösung darüber hinaus auch für andere Nachweise und Überprüfungsanforderungen wiederverwendet werden können. Die BzKJ setzt daher nicht auf generelle Verbote, sondern auf die Pflicht der Plattformbetreiber, Social Media sicher für Minderjährige zu gestalten. Sie ist die in Deutschland zuständige Behörde für die Überwachung und Durchsetzung der Regelungen des Digital Services Acts (DSA) zum Minderjährigenschutz, insbesondere Art. 28 DSA. Hierzu wurde die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) innerhalb der BzKJ eingerichtet (siehe die Meldung im DSA News Hub vom 1. Juli 2024). Mit den neuen Vorschriften, die mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführt wurden, soll eine fairere und sicherere Online-Welt geschaffen werden.
Für Misshandlungen und sexuelle Ausbeutung Minderjähriger sind Strafen vorgesehen (z.B. Art. 122ff., Art. 187ff., Art. 213, Art. 219). Allerdings macht die herrschende Meinung eine Ausnahme, wenn der Minderjährige mit Zustimmung seiner Eltern Vertragsverhandlungen führt. In einem solchen Fall soll eine analoge Anwendung von § 179 Abs. Das ergibt sich aus der vergleichbaren Interessenlage zu Fällen, https://mystakecasino.ch/ in denen jemand als Vertreter ohne Vertretungsmacht handelt. BGB regeln, dass ein solcher Vertreter haftet, wenn der Vertretene den Vertrag nicht genehmigt. Überträgt man diesen Gedanken auf den Minderjährigen, dann kann dieser haftbar gemacht werden, wenn er mit Zustimmung seiner Eltern Verhandlungen führt, der Vertrag später aber nicht genehmigt wird und dadurch Schäden entstehen.
«Die Plattformen haben ganz viele Möglichkeiten, die äusserst wertvollen Daten wie Geburtsdatum und Geschlecht, zum Beispiel für Werbung, zu nutzen», sagt Steiger. Im Parlament hat eine linke Mehrheit das Gesetz in der Herbstsession knapp angenommen. Für SP-Nationalrätin Sandra Locher Benguerel ist der Schutz der Jugendlichen wichtiger als der Datenschutz.
Für Martin Steiger, Anwalt für Recht im digitalen Raum, ist das Jugendschutz-Gesetz gut gemeint, aber schlecht umgesetzt. Denn es ziele auf alle Inhalte, nicht nur die problematischen. «Wir müssen uns alle identifizieren vor der ersten Nutzung einer Videoplattform – und das mit amtlichen Ausweisen, die an die Techkonzerne gehen», sagt Steiger. «Damit wir nicht ständig nach dem Alter gefragt werden, müssen wir also ein Konto haben.» Deshalb könnten Nutzende nicht mehr anonym auf diese Plattformen zugreifen, erklärt Steiger.
Der Minderjährigenschutz ist ein grundlegendes Prinzip des Zivilrechts und dient dazu, minderjährige Personen vor den Risiken des Rechtsverkehrs zu bewahren. Dabei stellt sich die Frage, wie dieser Schutz im Verhältnis zu anderen zivilrechtlichen Wertungen steht, etwa in Bezug auf die culpa in contrahendo oder die Saldotheorie. Hier gilt dass der Minderjährigenschutz, um die vom Gesetzgeber intendierte Wirksamkeit zu entfalten, niemals durch andere Regelungen ausgehöhlt werden darf.
Die finalen Leitlinien sollen vor Sommer 2025 verabschiedet werden. Früher verfolgte der BGH die sogenannte Gesamtbetrachtungslehre. Danach wurde das dingliche Geschäft nicht isoliert betrachtet, sondern mit dem vorhergehenden schuldrechtlichen Geschäft – also der Schenkung – zusammen bewertet. War die dingliche Einigung nachteilig für den Minderjährigen, wurde auch die vorteilhafte Schenkung als nachteilig angesehen (umgekehrt galt das nicht).
Gerade im Minderjährigenschutz sind solche Selbstkontrahierungen kritisch zu betrachten. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien und die Überwachung systemischer Vorsorgemaßnahmen (wie z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Medienanbietern.
Daneben gäbe es auch trotz der getroffenen Sicherheitsvorkehrungen weiterhin die Gefahr der Ausspähung und Weitergabe von Zugangsdaten. Das BSV hat eine Evaluation über die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Finanzhilfen durchführen lassen. Die Evaluation hat aber auch Optimierungspotential identifiziert. Die EU-Kommission startet eine Sondierung zu Leitlinien, die den Schutz von Minderjährigen im Internet gemäß dem Digital Services Act (DSA) stärken sollen.
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